Informationen
Finanzierung
Über die Grundversicherung der Krankenkasse (Anordnungsmodell)
Auf ärztliche Anordnung werden die Kosten einer psychologischen Psychotherapie von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Ich bin zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen. Damit die Psychotherapie über die Krankenkasse abgerechnet werden kann, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Anordnung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder von einer Psychiaterin/einem Psychiater.
Der Tarif ist durch PsyTarif vorgegeben.
Als Selbstzahlerin / Selbstzahler
Sie können die Kosten einer Therapie oder Beratung auch vollständig selber übernehmen, dann benötigen Sie keine ärztliche Anordnung.
Eine Sitzung (60 Minuten) kostet CHF 180.– inkl. Vor- und Nachbereitung.
Vereinbarte Termine
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Im Verhinderungsfall bitte ich um eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ansonsten wird Ihnen die Sitzung in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP unterstehe ich dem Berufsgeheimnis und bin an das Datenschutzgesetz gebunden. Ich halte mich an die Berufsordnung des Fachverbandes (FSP).